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Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator
#5238
Matthias Freitag (Benutzer)
Schüler
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Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator" vor 14 Jahren Karma: 1  
prinzipiell eine gute Sache, dass man sich vor der Saison an einen Tisch setzt. Allerdings ist der 14. AUgust etwas spät, da dort die Saison schon wieder anfängt. Vielleicht sollte man sich besser jetzt zusammensetzen, um die nächste Saison zu planen.

Matthias Freitag
SV 1908 Ricklingen
 
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#5239
Klaus-Uwe Gottschlich (Benutzer)
Jugend
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Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator" vor 14 Jahren Karma: 0  
Ich denke Matthias Freitag hat recht: Die Verbände müssen jetzt ihren Modus klären und zum Rugby-Tag ihre Meldung abgeben.
 
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#5240
Björn Frommann (Benutzer)
Jugend
Beiträge: 48
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Geschlecht: männlich Ort: Braunschweig Geburtstag: 1980-09-19
Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator" vor 14 Jahren Karma: 0  
@Heinrich,

dies ist doch toller Vorschlag. Es setzen sich alle Verantwortlichen an einer Tisch und es wird nach einer von allen tragbaren Lösung gesucht. Ich finde auch, dass die Landesverbände eine sportliche Qualifikation für den Aufstieg finden sollten. Dies ist doch ein gutes Argument gegen die drei Regionalligen (zwei Ligen = zwei Meister = zwei Aufsteiger). Meine Position ist ja mittlerweile bekannt.

Aus Niedersachsen gibt es auch Gesprächsbereitschaft, was ist denn mit den anderen betroffenen Landesverbänden?

Aber, da muss ich Matthias Freitag und Klaus-Uwe Recht geben, wir sollten einen früheren Termin finden. Am Besten noch vor dem 3.7. denn da ist der DRV-Tag.
Der Ort Wismar wird ja nicht in Frage gestellt.

Hoffe auf konstruktive Lösungen!
 
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#5242
Matthias Hase (Benutzer)
Nationalspieler
Beiträge: 386
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Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator" vor 14 Jahren Karma: 5  
@heinrich: was hat meine vereinszugehörigkeit in dieser diskussion zu suchen?!

wieso ich auf dem argument der (fahr)kosten rumreite? dann frag doch mal, warum es die rl nds und ost b gibt? weil es nur bis zur rl in diesen bundesländern zuschüsse gibt. so wurde es von vertretern dieser ligen betont. es fehlt damit also ein sportliches argument, wieso diese ligen weiterexistieren sollten. habe bisher zumindest keins gehört. und alle jammern doch, dass wir sportlich mit anderen ländern nicht mithalten können. und dies liegt meines erachtens in der ligastruktur von der ersten ligs bis zur rl. in keiner mir bekannten sportart gibt es so ein diffuse ligenstruktur bezüglich der rl mit noch diffuseren aufstiegsregelungen, die jeder nach seinem gutdünken in absprache und in einem sehr weit gesteckten rahmen festlegen kann.

ich persönlich präferiere ein 1. liga, die in nord und süd mit jeweils 6 teams aufgeteilt ist (ah, fahrtkosten verringern sich ...). Spielmodus: wie gehabt plus interconference spiele (werden nach der platzierung aus der abgelaufenen saison festgelegt: 1. vs. 1., 2.vs. 2. usw.) plus play offs um die dm plus relegation um den klassenerhalt gegen die jeweiligen zweitligameister. vorteil: mehr erstligisten (und damit eine größere verbreitung von 1.-liga-rugby in dt.) und damit spieler, die auf höherem niveau spielen. durch die relegation bleibt/kommt die bessere mannschaft ins oberhaus und kann sich dort aklimatisieren. aktuelles beispiel: rk 03. die 2. ligen können gerne wieder auf 8 teams reduziert werden. mir scheinen die ligen momentan ein wenig zu aufgeblasen.
darunter dann vier rl, deren meister sich ebenfalls untereinander und dann in der relegation für die 2. liga qualifizieren müssen. darunter dann dir vl in landesverbandsregie für neue teams, spaßteams, aus der rl abgestiegene teams etc. pp.
 
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#5246
heinrich severin (Benutzer)
Bambini
Beiträge: 10
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Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator vor 14 Jahren Karma: 0  
moin,
@ matthias
deine vereinszugehörigkeit habe ich nur der vollständigkeit halber erwähnt. es war kein seitenhieb o.ä.
@ al.
ich sammele alle vorschläge aus diesem forum, damit wir ende juni (26.) in hro (hwi ist raus)konstruktiv beraten können. wie wir unsere ligen gestalten, ist ohnehin unsere angelegenheit, und ich finde wir sollten wie in der eu verfahren: was wir vor ort gut lösen können, lösen wir auch vor ort. wir sind näher dran als die zentrale und sehr wohl im stande, unsere angelegenheit unter einander zu klären.
wie wir eine zukünftige rl im norden gestalten, ob wir eine liga mit 10 mannschaften oder eine liga mit 12 teams und zwei staffeln haben werden und wie die vl aufgeteilt werden, werden wir sehen.
ich habe an alle verbandsvorsitzenden des nordens eine e-mail rausgeschickt, auf dass wir uns des wohles unseres regionalen rugbys annehmnen.
bis wann können wir anträge an den drt stellen?
danke für die antwort und gruß aus hwi
heinrich
 
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#5248
nina corda (Benutzer)
Junior
Beiträge: 92
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Aw: Aufstieg zur 2.BL: DRV-Präsidium als "Diktator vor 14 Jahren Karma: 1  
diese information findet sich auf den seiten des drv, saemtliche ordnungen etc sind dort in einem zip erhaeltlich:

"
QUOTE:
Anträge
1. Antragssteller können nur Mitglieder des DRV und das DRV-Präsidium sein. 2. Anträge müssen schriftlich sechs Wochen vor dem DRT beim DRV eingegangen sein. 3. Anträge müssen in der Form “Antragsgegenstand, Begründung, zu ändernde Normen (mit neuem
Wortlaut), Implementierung“ gestellt werden. 4. Die Sitzungsleitung hat die Anträge auf ihre Form zu überprüfen und darf sie bei Nicht-Einhaltung
der Form nicht zur Abstimmung vorlegen. Das Mittel des Dringlichkeitsantrags bleibt davon unbe- rührt.
Dringlichkeitsanträge
1. Dringlichkeitsanträge sind nicht fristgerecht eingegangene Anträge oder Anträge, die auf dem DRT von einem Delegierten oder dem Präsidenten des DRV eingereicht werden.
2. Dringlichkeitsanträge müssen den Formvorschriften nach §I.6.3. genügen. Sie müssen schriftlich eingereicht werden.
3. Über Dringlichkeitsanträge kann nur abgestimmt werden, wenn zuvor die Dringlichkeit des Antra- ges mit 2/3-Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen bestätigt wurde.
Änderungsanträge
1. Anträge auf Änderung eines vorliegenden Antrags werden wie Dringlichkeitsanträge behandelt. 2. Stimmt der Antragssteller des vorliegenden (ursprünglichen) Antrages dem Änderungsantrag zu,
so kommt der vorliegende Antrag mit den Änderungen zur Abstimmung. 3. Der geänderte Antrag muss jedoch immer noch den Formvorschriften nach §I.6.3 genügen.
"
 
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Letzte Änderung: 28.04.2010 23:40 von union60.
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