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Videobeweise (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Videobeweise
#1771
Uli Byszio (Benutzer)
Schüler
Beiträge: 21
graphgraph
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Aw: Videobeweise vor 15 Jahren, 5 Monaten Karma: 3  
Der Spieler, der in dem Video zugeschlagen hat, hat heute folgenden Kommentar zu dem Artikel veröffentlicht:

"Bezüglich des Bundesligaspiels SC 1880 - BRC möchte ich mich öffentlich beim SC 1880 Frankfurt, besonders beim betroffenen Spieler für mein unsportliches Verhalten entschuldigen. Ich bin der Meinung, dass ein solcher Vorfall im Rugby nichts zu suchen hat. Ich versichere, dass ein solches Verhalten von mir nicht mehr ausgehen wird. Als Ausdruck meiner ernst gemeinten Entschuldigung, werde ich auf einen Einsatz beim Pokalspiel gegen SC 1880 und dem nächsten Bundesligaspiel verzichten. Die Videoaufnahme hat mich zum Nachdenken angeregt und ich befürworte eine generelle Spielaufzeichnung. Ich wünsche mir für die Zukunft einen sauberen Rugbysport in Deutschland, der sich durch Härte aber Fairness auszeichnet."


Ich bin kein Schiedsgericht und auch nicht der Sitten-Wächter des deutschen Rugbys. Aber ich stelle mich als Team-Manager schützend vor meine Mannschaften, Jugendmannschaften eingeschlossen.
Ich habe mit Ermanno M. ein längeres Telefonat geführt und er hatte mir berichtet, daß er tatsächlich unseren Prop in das Gesicht geschlagen habe.
Als ehemaliger Rugby-Spieler weiss ich, wie schnell so etwas passieren kann.
In dem Gespräch kam glaubhaft durch, dass er durch die Video-Aufnahmen und durch die Diskussion sehr stark zum reflektieren seines eigenen Verhaltens animiert wurde. Dies war die die eine Absicht bei der Veröffentlichung des Videos unter Nennung seines Namens.
Wie ein "Grosser" reinschlagen und sich dann wie ein Kindergartenkind hinter Mami verstecken kann jeder. Aber wie der Spieler jetzt gehandelt hat entspricht dem Geist des Rugby-Sportes.

Ebenso hatte ich mehrere Telefonate mit verschiedenen Vorständen des Berliner Rugby Clubs. Auch diese Gespräche verliefen im Konsens, dass Brutalität im Rugby-Sport nichts verloren habe.

Die Strafanzeige haben wir nach Rücksprache mit dem betroffenen Spieler des SC 1880 zurückgezogen.

Ich bitte hiermit die Betreiber von Total-Rugby, ob die Möglichkeit besteht den Namen des Spieler aus dem Artikel und aus allen Kommentaren herauszulöschen.

NOCH EIN HINWEIS:

Ich werde jedes brutale Vorgehen, welches wir in Zukunft auf Video aufnehmen, im Internet auf einem jetzt eigens dazu auf meinen Namen eingerichteten und betriebenen Server per Video veröffentlichen. Wir haben jetzt die Möglichkeit gefunden, Video-Clips digital zu vergrößern. Auf diesem Server können wir auch Videos in höhere Auflösung anbieten und auch die höchste Auflösung zum download anbieten. Wir werden die Namen der Schläger in allen verfügbaren Foren veröffentlichen. Ich werde jedes brutale Vorgehen zur Strafanzeige bringen.
Achtung jetzt kommts: "Das gilt für alle Spieler, auch für Spieler des SC 1880!"

Es geht hier ausdrücklich um brutale Angriffe und nicht um Kleinigkeiten. Schubsereien und Rangeleien interessieren uns nicht. Sondern es geht um Angriffe, die die Gesundheit der Spieler im deutschen Rugby-Sport stark gefährdet.

Zum Abschluss: ich habe im Zuge der Diskussionen eine e-mail eines Nord-Deutschen Vereines bekommen. Dort ist eine Szene zu sehen, auf der ein Spieler unmittelbar nach Abpfiff mit einem Faustschlag ins Gesicht zu Boden gestreckt wurde. Dieser Spieler war zu dem Zeitpunkt 19 Jahre alt und brach sich dabei das Jochbein. Ihm wurde das Jochbein jetzt mit einem Stück Platin überbrückt. Rugby wird er niemals wieder spielen können. In der e-mail informiert sich der Verein über die genaue Vorgehensweise bezüglich der Strafanzeige.

Ich bitte um Unterstützung aller Beteiligten, dass der Video-Beweis in Zukunft beim DRV zugelassen wird, damit wir solche Dinge ausmerzen können.
 
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#1772
bastian gèra (Benutzer)
Bambini
Beiträge: 5
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Aw: Videobeweise vor 15 Jahren, 5 Monaten Karma: 0  
1. Eine Bestrafung durch Ausschluß von DRV Teams macht nur dort Sinn, wo eine Nominierung für zukünftige Spiele bereits ausgesprochen war oder als sicher galt.

Spieler, die in der Vergangenheit für DRV Teams auflaufen durften, müssen nicht zwingend für kommende Spiele nominiert werden, sei es weil sie verletzt sind oder weil ihr Leistungsniveau nicht mehr dem geforderten Standard entspricht. Damit geht ein Ausschluß als Sanktion vollkommen ins Leere, wo eine zukünftige Nominierung gar nicht vorgesehen war. Darüber hinaus - wie schon mehrfach angesprochen - ist nicht jeder Sünder Nationalspieler, so dass auch eine weitergehende Sanktionierung möglich sein muss.

2. Eine Veröffentlichung von Urteilen mit Namen unter Einbeziehung der Öffentlichkeit wird bereits von allen höheren Sportgerichten regelmäßig vorgenommen. Auch die Urteile des Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne werden mit Namen der Beteiligten veröffentlicht (http://www.tas-cas.org/recent-decision).

Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie das Ganze ohne Namensnennung sinnvoll funktionieren soll. Man braucht bloss einmal vom Gegenteil auszugehen: Ein Fall von Tätlichkeit wird bekannt und ist zentrales Thema der Medien. Die Öffentlichkeit bildet sich ihr eigenes negatives Urteil. In der Verhandlung kommt dann heraus, dass der betroffene Spieler unschuldig ist und die Medien haben auf einmal (wie gewöhnlich) nicht mehr soviel Interesse an der Veröffentlichung. Wer rehabilitiert denn dann diesen Spieler? Das kann nur noch das Urteil - was aber keinen Sinn macht, wenn der Name fehlt!

3. Nach § 1 III c der Satzung des DRV sind die Regeln des IRB auch in Deutschland bzw. auf den deutschen Rugbysport anwendbar! Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntlich die Rechtsfindung.

4. Zum Thema Videobeweis möchte ich noch an den Fall "Clint Newland" aus der Air New Zealand Cup Runde von 2007 erinnern. Auch hier hat ein Spieler - vom Schiedsrichter unbemerkt - einen Gegenspieler in einer Standard Situation (Gasse) gezielt ins Gesicht geschlagen. Die neuseeländische Presse hat den Spieler - zu Recht - fertig gemacht und über Wochen hinweg als schlechtes Beispiel für den Sport gebranntmarkt. Die folgende Untersuchung der NZRU kam - nur aufgrund der Videoaufnahme - zu dem Urteil, dass der Spieler schuldig war und hat ihn für die gesamte noch ausstehende Saison auf allen Leveln gesperrt.

In der Disziplinarordnung des DRV heisst es wörtlich: "Bei Verstößen ... die das Ansehen des DRV in der Öffentlichkeit herabsetzen oder gegen die vom DRV geforderte sportliche Disziplin verstoßen, können Mitglieder des DRV vom Sportgericht in Strafe genommen werden." Ich kann aus dieser Formulierung nicht entnehmen, dass ein Verfahren gegen den Spieler und der Videobeweis als Grundlage zur Sanktionierung ausgeschlossen ist.
 
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#1773
Walter Sill (Benutzer)
Nationalspieler
Beiträge: 402
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Ort: Bonn
Aw: Videobeweise vor 15 Jahren, 5 Monaten Karma: 10  
Zunächst meinen Respekt an U. Byszio, E.M. und den geschädigten Spieler, dass die Angelegenheit letztlich im Dialog geklärt wurde.

Die im Forum als Beispiel genannte Seite der WRU hat mir gut gefallen, weil im Gegensatz zur Disziplinarordnung des DRV dort Mindeststrafen und Höchststrafen für verschiedene konkrete Verfehlungen festgeschrieben sind. Die Höchststrafen auch für "einfache" Unsportlichkeiten von 52 Wochen sind schon abschreckend und lassen der Kommission auch genügend Spielraum die Schwere des Einzelfalls zu bewerten. Ich bin dafür, dass ähnliches - im Benehmen mit den Vereinen - auch hier eingeführt wird. Wenn die Strafen dann noch beim DRV veröffentlicht werden, werden sich Spieler aller Ligen überlegen, ob sie dort genannt werden wollen.
Wie Tregaron treffend bemerkt hat, werden die Gegenspieler und die Schiedsrichter in künftigen Spielen genauer hinschauen.
Die zunehmende Professionalisierung im Rugbysport macht m.E. eine Novelle der Disziplinarordnung notwendig. Daher mein Appell an die Verantwortlichen:
Kommission einsetzen und praxisgerechte Anpassung vornehmen.
 
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#1774
Steffen Liebig (Benutzer)
Bambini
Beiträge: 5
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Aw: Videobeweise vor 15 Jahren, 5 Monaten Karma: 0  
Meiner Meinung nach wäre es schon ein großer Fortschritt, wenn Tritte und Schläge (die vom Schiedsrichter/Linienrichter gesehn werden) konsequenter mit Rot geahndet werden würden. Viel zu oft bleibt es bei einer Verwarnung oder einer Gelben Karte bei glasklaren Tätlichkeiten- das wäre auch (vorläufig) Abschreckung genug, denn die Sache mit dem Videobeweis wird wohl noch seine Zeit in Anspruch nehmen!
 
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#1775
(Benutzer)
Junior
Beiträge: 82
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Ort: Earth
Aw: Videobeweise vor 15 Jahren, 5 Monaten Karma: -14  
WRS schrieb:
QUOTE:
Die im Forum als Beispiel genannte Seite der WRU hat mir gut gefallen, weil im Gegensatz zur Disziplinarordnung des DRV dort Mindeststrafen und Höchststrafen für verschiedene konkrete Verfehlungen festgeschrieben sind.
Die Strafenliste des IRB für internationale Spiele, die auch die WRU übernommen hat, sieht keine Mindeststrafe vor. Die mit "Lower end (LE)" vorgegebene Anzahl von Wochen kann und darf durchaus unterschritten werden. Hier ist die Disziplinarordnung des DRV mit fest vorgegebenen Mindestgrenzen viel restriktiver.

QUOTE:
macht m.E. eine Novelle der Disziplinarordnung notwendig. Daher mein Appell an die Verantwortlichen:
Kommission einsetzen und praxisgerechte Anpassung vornehmen.
Soweit mir bekannt habe die Mitglieder des Sportgerichtes den IRB-Strafenkatalog für internationale Spiele, der von der WRU übernommen wurde, vor sich, wenn sie über Fälle zu entscheiden haben. Die DRV-Disziplinarordung wird nur zu Rate gezogen um die dortigen Mindeststrafen nicht zu unterschreiten.
Die oft recht moderat ausfallenden Urteile sind u.A. dem Umstand geschuldet, das Spieler in Deutschland meist nur 20 Spiele im Jahr absolvieren, während international eher 40 üblich sind.

Um dies zu ändern muß man keine Novellen und Kommissionen bemühen. Sprecht die Mitglieder des Sportgerichtes einfach an. Je nach Meinungsbild werden dann die Urteile härter oder moderater ausfallen.
 
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#1776
DRV Pressemitteilung (Admin)
Admin
Beiträge: 59
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Aw: Videobeweise vor 15 Jahren, 5 Monaten Karma: 2  
basten schrieb:
QUOTE:
1. Eine Bestrafung durch Ausschluß von DRV Teams macht nur dort Sinn, wo eine Nominierung für zukünftige Spiele bereits ausgesprochen war oder als sicher galt.

Spieler, die in der Vergangenheit für DRV Teams auflaufen durften, müssen nicht zwingend für kommende Spiele nominiert werden, sei es weil sie verletzt sind oder weil ihr Leistungsniveau nicht mehr dem geforderten Standard entspricht. Damit geht ein Ausschluß als Sanktion vollkommen ins Leere, wo eine zukünftige Nominierung gar nicht vorgesehen war. Darüber hinaus - wie schon mehrfach angesprochen - ist nicht jeder Sünder Nationalspieler, so dass auch eine weitergehende Sanktionierung möglich sein muss.


Sorry, aber ist das denn wirklich so schwierig zu verstehen? Meine Aussage mit der "internen" Sperre in Form einer Nichtnominierung für eine DRV-Auswahl war lediglich ein Beispiel, mit dem aufgezeigt werden sollte, dass es im Einzelfall auch durchaus andere Möglichkeiten gibt. Dass dies kein Allheilmittel, weil nur auf einen geringen Teil der Spieler anwendbar, ist, ist ja offensichtlich.

QUOTE:
In der Disziplinarordnung des DRV heisst es wörtlich: "Bei Verstößen ... die das Ansehen des DRV in der Öffentlichkeit herabsetzen oder gegen die vom DRV geforderte sportliche Disziplin verstoßen, können Mitglieder des DRV vom Sportgericht in Strafe genommen werden." Ich kann aus dieser Formulierung nicht entnehmen, dass ein Verfahren gegen den Spieler und der Videobeweis als Grundlage zur Sanktionierung ausgeschlossen ist.


Nur weil der Videobeweis nicht explizit ausgeschlossen wird, kann man daraus nicht folgern, dass er automatisch zulässig ist. Wie an anderer Stelle schon geschrieben: Die Voraussetzungen scheinen extrem hoch zu sein. Wenn man da einen Fehler macht, bekommt man das evtl. von einem ordentlichen Gericht links und rechts um die Ohren gehauen und steht dann blöd da. Insofern: Erst informieren, ob und wie die Idee umsetzbar ist, dann fordern bzw. beim DRT beantragen. Hier wurde hingegen gleich die große Keule geschwungen, der Videobeweis quasi sofort gefordert und Anzeige erstattet. Klar, man könnte jetzt agumentieren, dass der Zweck die Mittel heiligt. Ich sehe hier eher eine Diskussion, in der zum Teil sehr emotional und keineswegs immer sachlich und mit Bedacht reagiert wurde. Wäre es denn nicht besser gewesen, erstmal mit dem Verband zu sprechen und zu fragen, inwiefern ein Video als Beweis zugelassen wird? Bislang ist nicht ersichtlich, dass diese Möglichkeit ausprobiert wurde. Der Weg über die Öffentlichkeit mag manchmal schneller zum Weg führen. Aber ist er auch der bessere? Der Spieler hat sich inzwischen entschuldigt und die Anzeige wurde daraufhin zurückgezogen. Und nun kam die Bitte, seinen Namen aus dem Artikel, den Kommentaren und den Postings zu löschen. Sorry, aber was soll das bringen? Der Name ist inzwischen bekannt. Das wird sich durch einen Löschvorgang nicht ändern lassen. Ein anonymisierter Beitrag wäre insofern scheinbar doch die "bessere" Variante gewesen. Wie gesagt: Bei solchen Entscheidungen ist Emotionalität selten ein guter Ratgeber.
 
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