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Stellungnahme des TSV zum Sportgrichtsurteil
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Geschrieben von TSV Handschuhsheim   
Dienstag, 13. Mai 2014

Der Protest des TSV gegen die Spielwertung des Viertelfinales wurde abgewiesen
Der Protest des TSV gegen die Spielwertung des Viertelfinales wurde abgewiesen

Der Protest der Hendsemer Löwen gegen die Spielwertung der Begegnung TV Pforzheim vs. TSV Handschuhsheim am 03. Mai 2014 wurde vom Sportgericht abgelehnt.

Der TV Pforzheim hatte in der Viertelfinalpartie einen Spieler eingewechselt, der noch keine fünf Spiele mit jeweils einer Halbzeit Einsatzzeit für seinen Verein absolviert hat. Die Bundesligaspielordnung ist in diesem Bereich nicht eindeutig formuliert.

§4 (13): “Alle Spieler, die an den Halbfinalspielen zur Deutschen Meisterschaft  (Play-Off) , den Endspielen um die Deutschen  Meisterschaften bzw. die Deutschen Vereinspokale und an  Relegationsspielen teilnehmen möchten, müssen zuvor in  mindestens fünf Spielen nach §1(2)b. oder c. [Wettbewerbsspiele auf regionaler oder überregionaler Ebene] ihres Vereins  mindestens eine Halbzeit lang eingesetzt worden sein.”

Auf Nachfragen des Berliner Rugbyclubs auf der letzten Bundesligaausschusssitzung im März wurde bestätigt, dass die Regelung ab dem Achtelfinale greift, da das Achtelfinale bereits zu den Play-Offs gehört, wie es in der Klammer steht.

Im Sportgerichtsurteil, das vom Vorsitzenden aufgrund der Eilbedürftigkeit in alleiniger Zuständigkeit entschieden wurde, wurde der Protest abgelehnt. Nach der juristischen Einschätzung des Vorsitzenden ist die Regelung nur auf die Halbfinalspiele und das Finalspiel anzuwenden. Auf die Anmerkung “Play-Off” und die Festlegung der Bundesligaausschusssitzung wurde im Urteil kein Bezug genommen. Zur Definition von “Relegationsspiel” wurde unter anderem auf die Definition von wikipedia.de verwiesen.

Der TSV Handschuhsheim zweifelt in keiner Weise an, das Spiel auf dem Feld verloren zu haben – völlig unabhängig vom Einsatz des betreffenden Spielers.

Es ging bei diesem Protest jedoch um die Einhaltung von Regularien. Aufgrund der Auslegung der Regeln durch das Sportgericht und dem darauf basierenden Schiedsspruch stellt sich leider der Eindruck ein, dass Regelungen, die eigentlich dazu dienen sollen, eine Wettbewerbsverzerrung zu verhindern, immer wieder “ausgehebelt” werden, weil Lücken in den Regelungen deren Ausnutzung möglich machen.

Die Formulierung der Spielordnung hinkt offensichtlich dem Austragungsmodus der Bundesliga hinterher. So macht beispielsweise die Einschränkung der Spielberechtigung in den Relegationsspielen keinen Sinn. Das einzige Relegationsspiel in der Saison ist zwischen der 1. Bundesliga und der Meisterrunde. Bis zu diesem Zeitpunkt werden erst fünf Spiele ausgetragen. Bei genauer Auslegung dieser Regel würde das bedeuten, dass ein neuer Spieler, der eines der vorangegangenen Spiele, zum Beispiel aus Verletzungsgründen, verpasst hat, an diesem Spiel nicht teilnehmen darf. In den folgenden Spielen dürfte er aber wieder spielen.

Aus der Sicht des TSV kann aus dem vorliegenden Urteil nur ein Fazit gezogen werden: Es muss eine Formulierung der Spielordnung gefunden werden, die eindeutig ist und dem Sportgericht keinen Interpretationsspielraum lässt.
Packen wir’s an – beim Deutschen Rugbytag 2014!

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Kommentare (7)add comment

Werner Cromm said:

67
...
Eine "Bundesligaspielordnung" gibt es nicht. Es gibt eine "Spielordnung" und eine "15-er Bundesligarichtlinie".
Die Bundesligarichtlinie kann und wird in weiten Teilen vom Bundesligaausschuss, also allen an den Bundesligen teilnehmenden Vereinen, auf den Bundesligaausschussitzungen geändert. Dazu braucht man keinen DRT abwarten. Ändert man dort die Bezeichnungen, wie mehrfach geschehen, ohne die Spielordnung anzupassen wird eine große Grauzone geschaffen.

In der Bundesligarichtlinie wird das Spielsystem und die Namen der Spiele festgelegt. Weder "Play-Off" noch "Relegation" noch "Achtelfinale" kommt darin vor. Auch wenn diese Begriffe in Veröffentlichungen und umgangssprachlich genutzt werden gibt es diese Begriffe DRV-sportgerichtlich nicht wirklich da sie nicht in Ordnungen oder Richtlinien definiert sind.

Mein Tip ist nicht nur auf eine Anpassung der Spielordnung durch den DRT zu setzten sondern auch die Bundesligarichtlinie akkurat zu verfassen und zu ändern.
Mai 13, 2014

Werner Cromm said:

67
...
Nachtrag: "Relegationsspiel" kommt, wie vom TSV angemerkt, seit 2013 doch in der Bundesligarichtlinie vor.
In der Spielordnung standen sie bereits vor der Bundesligareform drin da es früher das Relegationsspiel zwischen einem Erstligisten und einem Zweitligisten gab. Damals hatte diese Regelung auch Sinn.
Mai 13, 2014

Mahmud Marachi said:

652
Interpretationsspielraum???????
Unsere Regelungen sind von Laien für Laien erstellt, da gibt es sicherlich die eine oder andere Ungenauigkeit.
Aber bei einer Formulierung, bei der die Spiele beim Namen genannt und einzeln aufgeführt sind, für die die Regelung gilt, von "Interpretationsspielraum" zu reden, halte ich -gelinde gesagt- für gewagt.
Mai 14, 2014

Johannes Laule said:

412
...
@ Werner: Danke für deine Ausführungen und Einschätzungen. Sie bestätigen den Eindruck, dass verschiedene Regelwerke nicht aufeinander und auf den neuen Austragungsmodus der Bundesliga abgestimmt sind.

@ Mahmut: Offensichtlich gibt es einen Interpretationsspielraum. Wie sonst lässt sich die Anmerkung "(Play Off)" in der Spielordnung deuten, auf die im Urteil nicht eingegangen wird. Wie Werner schreibt sind eben nicht alle Spiele explizit beim Namen genannt. Auch ohne eine Definition von Wikipedia besteht Diskussionsbedarf, ob ein Viertelfinale (bzw. ein nicht benamtes Achtelfinale) als Play Offs zu bezeichnen sind. Offensichtlich hat der TSV und die Verantwortlichen in der Bundesligaauschussitzung eine andere Interpretation der Texte, als der Vorsitzende des Sportgerichts.
Im übrigen gab es in der Vergangenheit öfter Urteile, bei dem sich verschieden Parteien uneins waren (z.B. bei der Umwertung des Spieles MRFC vs. HTV oder dem Einsatz des Spielers Craig Green beim SCN).
Deine Einschätzung "von Laien für Laien" bestätigt: es muss etwas getan werden - schließlich arbeiten wir ja alle an der Professionalisierung des deutschen Rugbysports.

Viele Grüße

Johannes
Mai 14, 2014

Jörg Becker said:

181
...
@Mahmud:
Deine Aussage "Unsere Regelungen sind von Laien für Laien erstellt,..." halte ich, gelinde gesagt, für sehr gewagt. Dann kannst du Regelwerke, Spielordnungen usw. auch besser gleich als Klopapier benutzen.
Seit ich Schiedsrichterobmann in Baden-Württemberg bin, höre ich oft "Das machen wir schon immer so!". Auf die Frage "Wo steht das denn so?" fehlt leider meistens die Antwort.
Unsere Regelwerke und Spielordnungen sind meines Erachtens sehr gut. Wenn sie von Laien erstellt sind, ziehe ich vor diesen den Hut. Sollten wir Lücken finden, muss es unsere Bestrebung sein, diese zu schließen, statt zu ignorieren.
Deine Einstellung halte ich für die weitere Entwicklung unseres Sports in diesem Land für kontaproduktiv.
Grüße aus Heidelberg,
Jörg
Mai 14, 2014

Mahmud Marachi said:

652
...
@Jörg:
Du bringst eine Wertung in meine Aussage, die gar nicht vorhanden ist. Sie soll sein und ist eine reine Feststellung, die auf eigener Erfahrung beruht.
Ich habe als Teammanager, als Staffelleiter und jetzt im Sportgericht in praktisch jeder Hinsicht mit unserem Regelwerk gearbeitet.
Ich habe daran zeitweise mitgewirkt und weiß, wer dabei neben mir saß. Daher kann ich mit Gewissheit sagen, dass grosse Teile VON Laien erstellt wurden.
Und heute ist es die Basis für die Tagesarbeit von Teammanagern, Staffelleitern und meinen Kollegen und mir im Sportgericht. Und daher kann ich sagen, dass es FÜR Laien erstellt wurde.
Es mag den ein oder anderen Juristen doch in dieser Runde (und spätestens im Schiedsgericht) geben, der möge mir verzeihen, dass ich ihn de facto übergehe.
Wir leben in der Tat sehr gut mit diesem Regelwerk. Es ist das Beste, was wir haben. Es ist ohnehin illusorisch zu denken, man könne alles damit erschlagen. Wäre es so, bräuchte es keine Zivilgerichte in der Welt (zumindest keine zweite Instanz). Auch bei den Profis gibt es Unschärfen.
Übrigens wäre der Protest des TSV nicht nur formal, sondern auch in der Sache zurückgewiesen worden. Der Spieler übererfüllt die Zahl der geforderten Einsätze deutlich. Ob die alle mehr als eine Halbzeit dauerten, wird bei uns gar nicht erfasst und lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Das u.a. meine ich mit den "Ungenauigkeiten"
Mai 14, 2014

Johannes Laule said:

412
...
@ Mahmut:
Wenn es durch das Sportgericht und durch die Spielleitende Stelle nicht nachvollziehbar ist, ob ein Spieler eine Halbzeit oder nicht eingesetzt wurde, dann ist diese Regelung eine weitere, die zu überarbeiten wäre.
Mai 14, 2014

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