Tobias Quick
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... Was muss bzw. kann der DRV oder die LV machen, damit die Vereine in der Kage sind die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Uns was müssen bzw. können die Vereine machen, um die Lizenzbedingungen zu erfüllen. Es ist immer einfach die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben. Wenn entsprechende Trainer- oder Schiedsrichterfortbildungen von den LV oder DRV angeboten werden und die Vereine Interessierte Mitglieder haben, können diese Kriterien erfüllt werden. Nachwuchsarbeit benötigt etwas mehr personelle und zeitliche Ressourcen. Und hier scheint das größte Problem zu liegen. Was können/müssen der DRV/die LV/ die Vereine machen, um dieses Problem zu ändern? |
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Lächerliche Strafen @Mahmud: Ähnlich wie dir beim Lesen dieses Berichtes ergeht es mir beim Lesen der Urteile des Sport- bzw. Schiedsgerichts. Wenn z.B. ein westdeutscher Verein wegen Nichtantretens in Rottweil (Schwarzwald) 400 bis 500 Euro Strafe zahlt und gleichzeitig geschätzte 1.000 Euro Buskosten einspart, frage ich mich, wo da die Strafe sein soll. Was in dem Bericht von Totalrugby auch nicht erwähnt wird, ist die Tatsache, dass mehrere Frauenmannschaften wegen fehlender Schiedsrichter zu der immensen Summe von je 50 (fünfzig!!!) Euro verdonnert wurden. Diese Klubs kommen jetzt wahrscheinlich in erhebliche finanzielle Schieflagen. Die Gerichtbarkeit im deutschen Rugby scheint generell ein wenig nicht ganz von dieser Welt zu sein ... Grüße aus der Kurpfalz, Jörg |
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Lächerliche Strafen Werter Jörg, Deine Replik hat mit dem Thema genau genommen GAR nichts zu tun. Stattdessen feuerst Du hier eine kleine Breitseite gegen eine Institution, die mit der Lizenzvergabe überhaupt nicht betraut ist. Und das finde ich irgendwie erstaunlich. Seit mittlerweile sieben Jahren hat das Sportgericht eine ziemlich einheitliche Rechtsprechung. Und schon jetzt merkst Du, dass die Urteile "lächerlich" sind. Das nenne ich eine wahrhaft schnelle Reaktion. Merke: das Sportgericht urteilt auf der Basis unserer Ordnungen. Nicht mehr, nicht weniger. Wenn Dir die Ordnungen nicht scharf genug sind, dann kämpfe für Veränderungen. Meine Sportgerichtskollegen und ich tun es. Das Sportgericht hat mehrfach versucht, die Konsequenzen des Nichtantretens zu verschärfen und wurde dabei von den Regeln ausgebremst. Seit dieser Saison gibt es (endlich) die Möglichkeit, Rückspiele zu drehen (und diese Anregung kam definitiv NICHT von Dir!) Also halte den Ball flach und kehre zurück zum Thema. Ovale Grüße Mahmud |
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... @Mahmud- Der Schreiber ist überhaupt kein Reporter (zumindest war er beim Verfassen seines Berichts wohl nicht als solcher tätig): Ein Reporter (engl. to report ‚Bericht erstatten, wiedergeben, aufnehmen‘; altfranzös. reporter ‚berichten‘; latein. reportare ‚zurückbringen‘), auch Berichterstatter, ist eine Bezeichnung für die spezielle Tätigkeit eines Journalisten von einem Geschehen an dessen Ort und Stelle. (Quelle: Wiki). Außerdem ist der der Beitrag als Kommentar gekennzeichnet und selbst wenn dies nicht der Fall wäre, ist er doch für jeden als solcher auszumachen. Dein Kommentar macht bei mir eher den Eindruck, als hättest Du ein Problem damit eine andere als Deine Meinung stehen zu lassen. Dazu muss ich sagen, dass ich als jahrelanger Leser dieses Blogs Deine unaufgeregten Beiträge stets sehr geschätzt haben. Ich finde aber den Umstand doch sehr alarmierend, dass die wohl unbestritten zweitbeste Mannschaft Deutschlands, mit zahlreichen Profispielern in ihren Reihen, offenbar nach wie vor keine ausreichende Jugendarbeit nachweisen kann und das ein beachtlicher Teil der Zweitligisten mit Punktabzügen in die Saison starten muss oder sogar die Gefahr besteht, dass sie im Laufe der Saison aus dem Wettbewerb genommen werden. Weshalb ich mich hier dem Totalrugby-Kommentar anschließe und dies als chaotisch bezeichnen möchte. Auch wenn mir das lesen des Beitrags aus eben diesem Grund auch keine große Freude bereitet hat. |
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Lizenzordnung §4b/4c http://www.rugby-verband.de/wp...g-2015.pdf "§13.2 Jugendspielordnung Bei Meldung eines Landesverbandes für den 15-er oder/und 7-er Spielbetrieb der Landesverbände fällt eine Kaution in Höhe von 300,-€ an, die der entsprechende Landesverband bis zum 30.09. eines jeweiligen Jahres auf das Konto des Deutschen Rugby-Verbandes zu überweisen hat. Bei Nichtzahlung dieser Kaution kann der betreffende Landesverband am Spielbetrieb der laufenden Saison nicht teilnehmen. Die Kaution wird nur zurückerstattet, wenn der Landesverband an allen Terminen (Turniere, Spiele) teilnimmt, zu denen er sich angemeldet hat. Dies beinhaltet die gesamte Spielrunde im 15-er und/oder 7-er Spielbetrieb. Tritt ein Landesverband, trotz Meldung, nicht an, wird die Kaution einbehalten." Wo steht hier irgendetwas über eine, wie auch immer geartete, Jungendarbeit der Vereine??? Aus meiner Sicht sind alle Punktabzüge zu 4b/4c nicht haltbar... |
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Kriterium 4 d) Kein einziger Verein in den Bundesligen verstößt gegen Kriterium 4d).... Hmm, ich frage mich wo die ganzen Schiris sind? |
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... Ingo vielleicht solltest du in die lizenzordnung der Bl schauen und nicht in die jugendspielordnung. |
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... Adrian stell dir vor das habe ich getan und du glaubst nicht was da drin steht: ein Verweis auf die Jugendspielordnung... |
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Lizenz- / Jugendspielordnung Ingo hat nicht ganz unrecht. Die Lizenzordnung verweist auf "Spielverkehr nach §13.2 der Jugendspielordnung" und just dieser Paragraph ist beim letzten DRJT ersatzlos gestrichen bzw. durch den vormaligen 13.2.1 ersetzt worden. In wie weit das inhaltlich noch dasselbe in Bezug auf die Lizenzordnung aussagt überlasse ich echten Juristen (wofür haben wir ein Schiedsgericht als letzte Instanz für die Auslegung unserer Ordnungen). Für die laufende Saison ist das allerdings völlig unerheblich, denn unsere Lizenzkriterien beziehen sich ausdrücklich auf die abgelaufene Saison. Da stand in §13.2 noch drin "Die Landesverbände ermitteln ihre jeweiligen Meister in Eigenregie" und damit ist eindeutig, welcher Art die Teilnahme gewesen sein muss. |
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... Mahmud hat nicht ganz unrecht. Allerdings bei der Aussage über die Erheblichkeit für die laufenden Saison schon. Die Lizenzprüfung fand erst nach der Änderung der Lizenzordnung statt. Man stelle sich das Chaos vor eine Ordnung oder Regel hat erst für das nächste Jahr Gültigkeit ohne dies ausdrücklich zu nennen... Btw. wäre dem so dürfte für Kiel auf keine Fall ein Punktabzug in Frage kommen, denn der Strafkatalog hinsichtlich Kriterium 4a) der Lizenzordnung hat erst seit 2015 Gültigkeit... |
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... Ingo hat nicht ganz unrecht. Allerdings bei der Aussage über die Erheblichkeit für die laufenden Saison schon... Ich bleibe dabei, dass die Lizenzkriterien sich auf die abgelaufene Saison beziehen, das steht so ausdrücklich in der Lizenzordnung drin, auch in der aktuellen Version. Ich stimme Dir aber zu, dass nach meiner Auffassung Kiel keinen Punktabzug bekommen dürfte. |
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... Der DRV berichtete bereits am 26. August wie folgt auf seiner offiziellen Homepage: http://www.rugby-verband.de/tg-75-darmstadt-und-ft-adler-kiel-erhalten-uneingeschrankte-lizenz-fur-die-2-bundesliga/ |
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...und immer schön die Paragraphen Interpretieren! Die meisten Kommentare vermeiden das eigentliche Thema. Mit der Aussicht auf 10 -15 Punkte Abzug zu Beginn der nächsten Saison wäre das Thema Nachwuchsförderung und - entwicklung bei den Titel- und Meisteraspiranten morgen früh Chefsache und auf der Strategieagenda! Und aus meiner Sicht ist es genau das was wir wirklich brauchen. |
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