Jörg Becker
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... ... sehe ich ähnlich. Wenn ich als Heimverein keinen bespielbaren Sportplatz stellen kann, gilt das für mich als Nicht-Antreten. Da RK 03 seit dem HRK-Spiel mit der Problematik vertraut war, sehe ich die Wertung nach §6.1 als gerechtfertigt an. Gruß Jörg |
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Stellungnahme des RK 03, zur Lektüre empfohlen http://www.rugbyklub03-berlin....&Itemid=12 |
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... Unabhängig der Stellungnahme des RK03 Berlin schließe ich mich der Meinung Jörg Beckers an. Letztendlich ist doch wohl der gastgebende Verein für einen ordnungsgemäßen Platz verantwortlich. Gerade wenn man (Verletzung eines Spielers und Zusatzbericht des Schiedsrichters im letzten Heimspiel) weiß, dass man hier eine "Baustelle" hat ist es meiner Ansicht nach doch schon grob fahrlässig hier nicht geeignete Maßnahmen im Vorfeld eines Bundesligaspiels zu treffen um einen geregelten Ablauf zu garantieren. Schuldig ist doch hier ganz klar der RK03 und nicht etwa der Schiedsrichter oder gar die RGH. |
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Schlechte Plätze Seltsam ist, daß der Zustand des Platzes in Berlin sich seit dem Sommer 2010 nicht viel verändert hat und erst jetzt, nachdem ein Spieler sich verletzt hat, das ganze zum Thema gemacht wird. Es gibt sehr viele Plätze in Deutschland auf denen keiner Spielen dürfte. In Hannover z.B. wurde im Februar 2011 die U16 und U18 LVM Spiele Niedersachsen vs Hessen ausgetragen. Auf dem Platz fand ich Glasscherben, alte Keramiksicherungen, viele Steine und sonstigen Unrat sowie Löcher bis 20 cm Tiefe. Keiner kam auf die Idee das Spiel abzusetzen. Grundsätzlich darf man nicht auf solchen Plätzen spielen. Wenn man sich in Berlin auf die Sicherheit des Spieler berufen möchte, muß man das dann auf allen Plätzen tun. Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Vielleicht sollten alle Bundesligaplätze VOR der Saison durch Fachleute überprüft und wenn der Platz den Regularien entspricht, für die Saison freigegeben werden. |
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... Man muss Herr Marachi zugestehen, dass er sich um eine interessengerechte Entscheidung bemüht hat. Ob ihm das gelungen ist, will ich hier nicht bewerten. Nur: weshalb entscheidet das Sportgericht überhaupt ? Ich kann nichts erkennen, was die Zuständigkeit des Sportgerichts begründet. Für eine Entscheidung durch den Vorsitzenden allein und dann noch im Wege einer "Eilentscheidung" gibt es ohnehin keine Rechtsgrundlage. Entscheiden müssen hätte die spielleitende Stelle über die Wertung des Spiels, und zwar analog § 6 1 d Spielordnung DRV. Als gastgebende Mannschaft war RK 03 für die Bespielbarkeit des Platzes verantwortlich. Scherben sind keine "höhere" Gewalt wie Schnee oder Eis. Zudem war das Problem ja bekannt. Also RGH +4 RK03 -2. Am Montag mag das alles akademischer Natur sein. Nur bei einem solchen (Rechts-)Verständnis auf seiten des DRV wird klar, weshalb man dort über eine Klage gegen das BMI wegen des versagten Förderung für 2010 nachdenkt. Den Antrag aus NRW zur Einsetzung eines externen Prüfers auf dem kommenden DRT kann man nur unterstützen. |
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Kleine Korrektur @Martin - nach §6 1 d hätte auch der Bonuspunkt "Versuch" zuerkannt werden müssen. |
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... Nur ganz kurz: Eine Woche zuvor habe ich mit meiner Mannschaft gegen den RK03 II genau auf diesem Platz gespielt. Und auch wenn es alles andere als ein super Platz war, war er meiner Meinung nach bespielbar. Dass Armitage sich so ein böse Schnittverletzung zugezogen hat, ist natürlich bitter. Gute Besserung. Dennoch sehe ich nicht, dass diese explizit durch den steinigen Rasen kam. |
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... Na, ein Glück warst du direkt dabei als das Armitage passiert ist und kannst das so genau beurteilen!!! Was du schreibst hat ja schon BILD-Zeitungscharakter |
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... @adrian Ich war zumindest während des RK03-HRK Spiels anwesend, weil ich direkt davor selber gespielt habe. Und soweit ich es mitbekommen habe, gab es kein Gezeter, dass die Verletzung durch ein Glasscherbe gekommen wäre. Kann aber sein. Dann wundert es mich aber, dass das Spiel nicht sofort abgebrochen wurde. |
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