Uwe Kaelcke
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... Es gab einige Dinge im Vorfeld, die zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs nicht bekannt waren. Diese wurden erst bekannt gegeben, als das Urteil gefällt wurde. |
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... @ Uwe - hat der Urteilssprechende denn die beteiligten Parteien vor der Urteilsfindung angehört? |
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Ja gibt´s denn so was? Dillitanti avanti ! So etwas ist juristisch doch gar nicht haltbar.Der Sportfreund Marachi sollte sich eine andere Aufgabe suchen,hier kannst Du nur Deine Reputation verlieren,wenn der Verband unglückliche Regelungen überdenkt und revidiert. |
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Natürlich gibt es so was! @ Horst Gödde: hier kannst Du nur Deine Reputation verlieren,wenn der Verband unglückliche Regelungen überdenkt und revidiert. Umgekehrt, wenn der Verband "unglückliche Regelungen" überdenkt und revidiert, gewinnt er an Reputation! Bevor über das Hin- und Her Sprüche gekloppt werden, sollten erst einmal die Fakten auf den Tisch. Ausserdem ist es von Horst Gödde keine Ruhmestat, hier einen verdienten ehrenamtlichen Funktionär, wie Mahmud so herunter zu putzen. Ob Horst Gödde selbst für das Schiedsgericht kandidiert? |
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... @ Manuel Nein - hat er nicht. Und auch wenn das jetzt eigentümlich klingt: das war Absicht. In aller Regel hat ein Vorgang ein wenig Zeit. Dann gibt man allen Beteiligten die Gelegenheit zur ausführlichen Stellungnahme und kann darauf aufbauend einen Konsens erzielen oder doch zumindest ein gemeinsames Verständnis. Und dann gibt es Fälle wie diesen hier, wo bei "entweder - oder" kein Kompromiss möglich ist, wo unter großem Zeitdruck eine Entscheidung gefällt, irgendjemandem "auf die Füsse getreten" werden muss. Dann die für eine möglichst objektive Entscheidung notwendige Distanz zu halten fällt mir wesentlich leichter, wenn ich eben nicht vorher mit allen Beteiligten spreche. Das mag der Eine oder Andere für sich anders sehen. Die Tatsache aber, dass ich nach 18 Jahren Staffelleitung in diversen Ligen, davon fünf in der 2. BLS, nach sechs Jahren Sportgericht, davon dreien als Vorsitzender noch immer allen in die Augen sehen kann, spricht dafür, dass diese Vorgehensweise in meinem Fall wohl eher nicht verkehrt war. @Horst Gödde Die Regularien des DRV sind weder stringent noch konsistent. Sie lassen Interpretationsspielraum zu, weil sie -zwar nach bestem Wissen und Gewissen- von Laien erstellt und verabschiedet wurden, von Laien wie Dir und mir. Von mir weiß ich es, von Dir vermute ich es, weil ein Jurist die Kombination aus unseren Regularien und dem Begriff "juristisch haltbar" nicht verwenden würde. Das Sportgericht ist durchweg mit juristischen Laien besetzt. Ich vermute, dass das sogar Absicht war, in der Hoffnung, dass sich ein paar "Verrückte" finden, die im Streitfall so viel gesunden Menschenverstand wie möglich und soviel "Jura" wie nötig in die Entscheidungsfindung einfliessen lassen. Manchmal werden auch wesentliche Umstände erst im Nachhinein bekannt (siehe oben Kommentar an Manuel) Wenn eine einstweilige Verfügung (die ja aus sich heraus einen vorläufigen Charakter hat) auf diese Weise ihre rationale Grundlage verliert, dann muss sie revidiert werden und genau das ist heute geschehen. Wenn Du nach wie vor der Meinung bist, das sei dilletantisch, dann werde ich wohl damit leben müssen. |
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Leider nicht anders zu erwarten... Diese Vorgehensweise war doch zu erwarten und paßt zum Gesamteindruck den ein Aussenstehender vom DRV gewinnen muß: Unprofessionell Erst wird entschieden, dann müssen die Einen nach Istanbul, die Anderen nach Amsterdam und wieder Andere müssen Würstchen grillen. Dann wird die Entscheidung halt revidiert. Was passiert wenn der Einzug in die Play-Offs am Ende an einem Punkt hängt, möchte ich nicht wissen! Vermutlich wird die Entscheidung gekippt und es werden nächträglich 5 Punkte zuerkannt. |
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... @ Mahmud Marachi: "... Das Sportgericht ist durchweg mit juristischen Laien besetzt. Ich vermute, dass das sogar Absicht war,..." Hallo Mahmud, in diesem Punkt stimmt Deine Vermutung auf jedem Fall zu 100 %. Naturlich wäre es dem Rugby-Tag möglich gewesen für solche Ämter nur Volljuristen vorzugeben. Doch, es muss erstens umsetzbar sein: Die freiwilligen Juristen müssten dann auch gefunden oder durch bezahlte ergänzt, beziehungsweise ersetzt werden. Zweitens, wer sich mit Juristen und Gerichtsverfahren auskennt, weiß, dass es da auch nicht immer klare, nachvollziehbare Entscheidungen gibt. Auch unter Juristen gehen die Meinungen oft auseinander. Die Schiedsgerichte mit erfahrenen Sportfunktionären zu besetzen ist eine umsetzbare und bisher voll ausreichende Verfahrensweise gewesen. Den Beteiligten stehen ja auch weitere Schritte offen, bis zum ordentlichen Gericht. Den Kommentatoren Horst Gödde und Torben Hork empfehle ich die Kandidatur für ein Schiedsgericht im Landesverband oder DRV, damit sie auch aus eigensten Erfahrungen heraus wissen, worüber sie schreiben. |
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Was ist die Entscheidung? @Mahmud: Ist es richtig, dass das Spiel nicht erneut angesetzt wird? Und wie ist dann die Wertung? Andernorts steht das Spiel immer noch für den 14.05.2011 mit RK03 gegen RGH. Ach so - hier soll ja ein Kommentar hin: Es ist doch wohl nicht möglich, dass zwar kein neues Spiel angesetzt wird, die Punktevergabe jedoch auf nach dem letzten Bundesligaspieltag verschoben wird. Oder doch? Wie auch entschieden wird und wenn auch alle Entscheider unbezahlte Laien sind, so wirft das Vorgehen kein gutes Bild auf unseren Sport. |
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... @ Mahmud - ich kann Deine Argumentation nachvollziehen. Eine "Anhörung" wäre aber gerade aufgrund der Brisanz der Situation meiner Meinung nach unabdingbar gewesen. Eine gewisse Objektivität und Distanz habe ich Dir trotzdem unterstellt, denn gerade diese Eigenschaften sind es doch, die einen zum "Laien-Richter" befähigen, dafür benötigt man kein juristisches Examen. Aus eigener (täglicher) Erfahrung weiß ich, wie es ist wenn man sich für den Sport in seiner Freizeit engagiert und dafür hinterher auf die Mütze bekommt, so sollte meine Nachfrage also tunlichst nicht verstanden werden. Fehler werden gemacht und ich empfinde es als sehr positiv, wenn man dies erkennt und die Größe hat diese im Nachhinein zu korrigieren. Ich kenne Deine Entscheidung nun noch nicht. Aber eines ist klar (und das sage ich ganz ohne orangene Brille - auch wenn ich weiß, dass mir das die meisten hier ohnehin nicht zutrauen), wenn es zu keiner Neuansetzung kommt (was von mir immer noch bevorzugt würde, aber was sich wohl leider nicht mehr verwirklichen lässt!), muss die RGH 5 Punkte bekommen, unabhängig vom Ausgang der Partie SCN - TSV. Alles andere wäre sehr bedenklich. Eine solche Wertung lässt die BL-Spielordnung nach meinem bescheidenen juristischen Verständnis im Übrigen absolut zu. Wie so häufig in der Juristerei müsste man diese nur richtig Begründen. Sportlich wäre sie allemal angebracht. |
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... Hallo zusammen! Ohne die oben gemachten Kommentare kommentieren zu wollen, möchte ich eins zu bedenken geben. RK 03 Berlin hat Glasscherben auf dem Rugbyplatz. Dies führte im letzten Heimspiel zu einer schweren Schnittverletzung eines HRK-Spielers. Weder der DRV, noch seine Funktionäre oder irgendeine Satzung führen dem deutschen Rugby Schaden zu, sondern ganz allein RK 03 Berlin, sorry! Es muss einem Verein doch möglich sein, z. B. mal einen Trainingsabend zu opfern und den Platz zu säubern. Oder ist die örtliche Notfallambulanz der Hauptsponsor der Berliner? Dieses ganze Dilemma gäbe es nicht, hätten die Verantwortlichen bei RK 03 auch verantwortungsvoll gehandelt. Gruß Jörg |
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Warum nur? "Auch eine gemeinsame kurzfristige Reinigungsaktion aller anwesenden Spieler und Zuschauer, sodass Doering sich erneut entscheiden konnte, ob er das Spiel anpfeift oder nicht, wurde von der RGH vehement abgelehnt." (www.rugbyklub03-berlin.de) Wie lange hätte diese Reinigungsaktion gedauert, und warum hat die RGH sie abgelehnt? Gruß Heinrich |
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Nur weil die RGH in Orange spielt ? ;-) Warum hat die RGH die Reinigungsaktion abgelehnt ? Ist das nicht völlig egal oder muss die RGH jetzt begründen warum sie den Sportplatz ihres Gegners nicht in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen möchte ? |
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.... ... also erst gibt es keine Scherben und dann weigert sich der Gastverein auch noch diese wegzuräumen. Ich finde das Spiel sollte gegen die RGH gewertet werden! ;-) |
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... Natürlich ist es Aufgabe des Gastgebers, für einen bespielbaren Platz zu sorgen, weshalb mit der Reinigungsaktion meinerseits auch nur der RK03 gemeint ist. Mir stellt sich die Frage, warum der Unparteiische zunächst den Platz für bespielbar erklärt, sich dann, nach der Begehung mit Vertretern der RGH, anders entschieden hat. Und wo bleibt die Heidelberger Reaktion auf die Darstellung der Berliner? |
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