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Frauen: Punktabzug und Geldstrafe für St. Pauli
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Geschrieben von Christian Düncher   
Freitag, 19. Februar 2010

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Der HRK hatte die Partie gegen Pauli schon auf dem grünen Rasen gewonnen, eine Strafe für Pauli gab es jetzt am grünen Tisch

Das Sportgericht des Deutschen Rugby-Verbandes (DRV) hat der Frauen-Mannschaft des FC St. Pauli wegen Fälschung des Spielberichtsbogens beim Bundesligaspiel gegen den Heidelberger RK zwei Punkte abgezogen. Zudem wurde der Verein mit einer Geldstrafe in Höhe von 250 Euro und einem öffentlichen Verweis belegt.



Das Gremium sah es als erwiesen an, dass der FC St. Pauli in der genannten Partie drei Spielerinnen aus Kiel eingesetzt hatte, die über keinen gültigen Spielerpass für den FC St. Pauli verfügten. Der Verein hatte diese Spielerinnen unter falschem Namen in den Spielberichtsbogen eingetragen. Die Richtigkeit dieses Sachverhaltes wurde von dem Klub in einer Stellungnahme gegenüber dem DRV-Sportgericht bestätigt.

“Obwohl die Regularien der Frauen eine Kooperation zwischen zwei Vereinen erlauben, müssen die eingesetzten Spielerinnen auch tatsächlich über einen Spielerpass verfügen. Das war hier nicht der Fall. Die Tatsache an sich bleibt folgenlos, da der FC St. Pauli das Spiel verloren hat”, heißt es in der Begründung des Urteils. Und weiter: “Der eigentlich zu ahndende Sachverhalt ist der Eintrag in den Spielbericht unter falschem Namen. (…) Mögliche versicherungstechnische Nachwirkungen (falls eine der drei Spielerinnen sich selbst oder Dritte verletzt hätte) sowie Fragen der Haftung können gravierend sein. Es liegt im unmittelbaren Interesse aller Beteiligten auf dem Platz und in der Organisation, den Spielbericht unbedingt wahrheitsgemäß auszufüllen.”

Der FC St. Pauli hat in seiner Stellungnahme das Vorgehen bedauert. “Es wurde nachvollziehbar und schlüssig erläutert, wie es dazu gekommen ist und wie hier künftig Abhilfe geschaffen werden soll”, sagten die Sportrichter, die das Verhalten des FC St. Pauli letztlich nur als “grob fahrlässige Täuschung” werteten. “Natürlich wurden die falschen Namen absichtlich eingetragen, aber die zuständige Person war sich der Konsequenzen nicht voll bewusst, auch war erkennbar kein nennenswerter Vorteil zu erwarten”, heißt es in dem Urteil. “Daher fällt die Sanktion relativ moderat aus.”

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