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Schiedsgericht entscheidet zu Gunsten des VfR: Döhren künftig wohl erstklassig
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Geschrieben von TotalRugby Team   
Donnerstag, 30. Juli 2020

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Der VfR Döhren wird kommende Saison aller Vorrausicht nach in der ersten Bundesliga antreten.

Eine fast dreimonatige Saga hat mit dem Urteil des DRV-Schiedsgericht ihr vorläufiges Ende gefunden. Der Berufung des VfR Döhren gegen die Nicht-Erteilung der Bundesliga-Lizenz wurde stattgegeben, wenn auch mit Auflagen. Mit dem Urteil gehen Wochen der Unsicherheit nach der Auflösung der Spielgemeinschaft mit Odin (TR berichtete) für die Döhrener zu Ende, die schlussendlich mit diesem Ausgang zufrieden sein dürften. Denn der Hannoveraner Traditionsklub tritt aller Voraussicht nach in Liga eins an, zumindest aber in der zweiten Bundesliga. Lediglich der FC St. Pauli, für den es wochenlang nach einem Aufstieg aussah, schaut zunächst in die Röhre.

Zumindest Klarheit herrscht nun für alle Beteiligten, wenn auch die ausführliche Urteilsbegründung noch aussteht. Der VfR Döhren wird in der kommenden Saison höchstwahrscheinlich in der ersten Bundesliga Nord/Ost spielen, so die Ferndiagnose von RBA-Vize Ingo Goessgen aus dem Urlaub: „Es folgt noch die ausführliche Begründung des Urteils. Daraus können wir als RBA dann entnehmen, ob Döhren in der ersten Bundesliga verbleibt. Es sieht erstmal danach aus.“

Das DRV-Präsidium hatte dem VfR Döhren, der die Auflösung der bestehenden Spielgemeinschaft selbst vorangetrieben hatte, die Bundesliga-Lizenz verweigert. Doch Dirk Nannen, Hamburger Rechtsanwalt und stellvertretender Vorsitzender des Schiedsgerichts, begründete die Entscheidung zu Gunsten der Hannoveraner im Urteilstenor damit, dass sich die Entscheidung über die Lizenzvergabe einzig und allein aus der Lizenzordnung ergeben müsse.

Auch kommende Saison wohl im Duell gegen die Top-Teams aus Hannover: Der VfR Döhren

Das Präsidium hatte sich auf einen Passus in der Spielordnung berufen, laut dem nach einer Auflösung einer Spielgemeinschaft beide Vereine als Neulinge behandelt würden, sofern diese sich nicht auf die Ligazugehörigkeit einigen können. Das sprichwörtliche grüne Licht hatte Odin seinem langjährigen Partner aber verweigert, obwohl für die Odiner früh klar war, dass man selbst den Neustart in der Verbandsliga wagen würde.

Unter anderem auch deswegen, weil man fürchtete ambitionierte Spieler an den VfR abtreten zu müssen. Diese Sorge hatte man auf Döhrener Seite im Schiedsgerichtsverfahren versucht zu beschwichtigen, indem man selbst vorschlug Spielerwechsel von Odin zu Döhren temporär auszuschließen. Tatsächlich ist dies auch die Auflage, mit der Bundesliga-Lizenz verbunden ist: Bis zum Ende der Saison 2021/2022 darf der VfR keine Mitglieder des SV Odin aufnehmen, unter Androhung von Geldstrafe und Lizenzentzug.

Odin-Abteilungsleiter Julian de Riva betont heute gegenüber TR, dass nunmehr alle Beteiligten wie auf dem Platz das Urteil des Schiedsrichters zu akzeptieren haben. Weiterhin erläutert er im Gespräch mit TR: „Ich freue mich für die VfR-Spieler, die waren die ganze Zeit lediglich Opfer der schlechten Führung ihres Vereins.“

Unzufriedenheit beim FC St. Pauli

Der große Verlierer in diesem Zusammenhang ist der FC St. Pauli, der laut Aussage von Präsident Nils Zurawski schon vor Monaten gefragt wurde, ob man bereit wäre in Liga eins anzutreten. Die schwelende Unsicherheit endet für die Paulianer nun mit einem weiteren Jahr im Unterhaus, was in Deutschlands mitgliederstärksten Rugby-Club niemandem so richtig schmeckt. Denn selbst wenn Döhren nun in Liga zwei antreten sollte, dürfte St. Pauli entgegen früherer Signale nicht im Oberhaus antreten.

Dementsprechend äußert Pauli-Präsident Zurawski im Gespräch mit TR sein Unverständnis über dieses Urteil: „Die Trennung ging ja explizit von den Döhrenern aus, wir dachten die Statute seien da eindeutig - aber natürlich fügen wir uns dem Urteil“ Gleichwohl nimmt man es bei den Braun-Weißen sportlich und zieht einen sportlichen Aufstieg dem am grünen Tisch natürlich vor - die Umstände erlauben immerhin ein weiteres Jahr die Mannschaft auf die Bundesliga vorzubereiten.

Auf Döhrener Seite ist die Freude natürlich groß, wie VfR-Vize Michael Bukowski im Gespräch mit TR erläutert: „Wir sind absolut erleichtert nach sieben Wochen der Unsicherheit. Die erste Liga wird eine große sportliche Herausforderung und für uns kann es nur das Saisonziel Klassenerhalt geben!“ Beim VfR wird man sich nun im Eiltempo um die Kaderplanung kümmern müssen - die Unsicherheit über die Ligazugehörigkeit habe dies in den letzten Wochen erschwert, wie von Döhrener Seite zu hören ist. Coach Daniel Kerr aus Nordirland will mit seinen Verbindungen wohl noch für den einen oder anderen Neuzugang sorgen.

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Kommentare (11)add comment

Ralf Theune said:

3663
Begründung bitte veröffentlichen
Bitte veröffentlicht die Urteilsbegründung des Schiedsgerichts hier. Interessiert mich wirklich, warum die DRV-Spielordnung hier keine Anwendung finden soll.

Andererseits empfinde ich es durchaus als positiv, dass nach Jahren der Aufstiegsverweigerung oder dem Rückzug von Mannschaften aus den Bundesligen nun offenbar so viel Interesse am Ligaspielbetrieb besteht, dass man sich mit juristischen Mitteln um Startplätze streiten muss.

Was würde denn - außer den Kosten für ein zusätzliches Auswärtsspiel - eigentlich gegen eine 9er-Staffel sprechen?
August 03, 2020

TotalRugby Team said:

366
...
Die Veröffentlichung sollte dann wohl eher auf der Seite des DRV erfolgen insoweit eine Veröffentlichung vorgesehen ist.
August 03, 2020

Frik Du Waal said:

4384
Journalistische Ehre?
Da spricht ein Gericht ein Urteil das entgegen der Wortlaut der Spielordnung ist (zumindest soweit ihr die hier zitiert habt) und das grösste/einzige Rugbyportal hinterfragt das nicht? Wirklich? Ich weiss ihr seid alles nicht berufliche Journalisten. Aber eine Geschichte, die halb Rugby-Deutschland zumindest überraschend oder sogar stinkend findet (und bei die rein zufällig ein Club aus einem der beiden Rugby-Epizentrum profitiert statt ein Club aus einem Rugby-Nichts) wird nicht ganz kritisch hintergefragt? Würde mich auch sehr freuen wenn da mehr käme wie ein Statement vom Gericht
August 05, 2020

Mahmud Marachi said:

652
Abwarten
Hallo Frik, ich finde nicht, dass da irgendwas "stinkt". Im Gegenteil, es hat mich als Sportsmann gefreut wie Bolle, dass diese destruktive "der-hat-aber-mein-Förmchen-geklaut"-Verweigerungshaltung nicht von Erfolg gekrönt wird.
Aber bevor man irgendwas kritisiert, sollte man die Begründung abwarten. Ich gehe davon aus, dass es irgendwo im deutschen Zivilrecht (dem wir ja auch unterliegen) einen Passus gibt, der in bestimmten Situationen eine Einigung ersetzt, bzw sie zwangsweise herbeiführt. Dann wäre unseren Ordnungen Genüge getan.
Wenn nicht, können wir immer noch loslegen...
August 06, 2020

Frik Du Waal said:

4384
Warum dann die keine Kommunikation?
Hallo Mahmud, ich sage nicht dass mit dem Urteil es stinkt. Ich sage, dass wenn Rugbydeutschland liest, dass es zwei Möglichkeiten gab, bei der eine positiv für ein Team von einem Rugby Zentrum (Hannover oder aber Heidelberg auch) und die andere für ein Team von Hamburg als Rugby Provinz wäre, es viele Leute gibt, die Fragen warum immer für die erste Team entschieden wird. Das mag eine Conspiracy Theorie sein, aber ich bin mir positiv sicher, dass das viele in Rugbydeutschland denken. Ich denke das nicht sicher, aber ich finde es ganz schade, dass die grösste Rugbyseite das Urteil nicht recherchiert und ein Stück dazu schreibt, wieso die Regeln sagen dass ohne die gebrauchte Zustimmung beide Teile ganz unten anfangen und das Gericht trotzdem sagt, dass Dohren ohne Okay ganz oben wieder spielt?
August 07, 2020

Matthias Hase said:

381
...
FC St. Pauli als mitgliederstärkster Verein Deutschlands, der HRC in den Top Ten. Zwei erfolgreich organisierte Länderspielspiele in 2013 und 2014. Eine von vielen Seiten gelobte 7er-DM der LV in 2018. Zwei Mannschaften in der 1. Bundesliga, eine Mannschaft in der 2. Bundesliga. Jugendarbeit in zwei Vereinen von der U6 bis zur U18, dazu ein Verein mit Angeboten für den weiblichen Nachwuchs ab der U16 und ein Verein, der sich nur auf den Nachwuchs konzentriert. Hamburg als Rugbyprovinz zu bezeichnen, trifft es nicht mehr.
August 07, 2020

Frik Du Waal said:

4384
...
Guten Morgen Matthias, relativ zu Hannover ist Hamburg Provinz im Rugby, ja. Das ist aber nicht die wichtigste Sache hier. Was mich wundert ist dass wir hier ein Urteil haben von einem Gericht entgegen der Buchstaben des Gesetzes (wie totalrugby die selbst zitiert hat) und auch exakt gegen einem ersten Urteil von dem DRV Präsidium. Statt dass totalrugby sagt "Das war unerwartet, wir berichten so schnell wie möglich wie das passierte" ist die ganze Reaktion "Ja, das Gericht hat offenbar ganz andere Gesetze verwendet als die wir berichtet hatten, aber wir akzeptieren das, da das Gericht immer richtig ist". Da schreiben sie ein halbes Dutzend Artikeln zu dem Fall, aber zum komplett unerwarteten Ergebnis ist da Schweigen. Der DRV posted jeden Mist auf Facebook, aber dazu gar nichts. Auf der Website schreibt der DRV dass Dohren die Lizenz bekommen hat, ohne irgendeine Erklärung. Ich sage nicht, dass das Urteil nicht legal ist. Ich sage dass ich möchten würde, hierüber zu lesen und ich sage auch ganz klar dass ich glaube, dass wir vielleicht dieses Urteil, aber sicher nicht dieses Schweigen hätten, wenn die Entscheidung für Hamburg und gegen Hannover gefallen wurde (oder lass uns sagen gegen einen Club aus Heidelberg und für Leipzig, nur als Beispiel dass es nichts mit Hamburg zu tun hat). Du weisst was ich sage?
August 10, 2020

Constantin Jung said:

4379
@Frik Du Waal
Hallo Frik,

eig. wollte ich in dieser Sache keinen Kommentar (mehr) abgeben, aber deine Äußerungen lassen mich nicht ruhig.

1.Dem Gericht sitzen neben einer Rechtsreferendarin (wohlgemerkt: sie hat wahrscheinlich ca. fünf Jahre ein Studium der Rechtswissenschaften absolviert und ihre 1. Juristische Prüfung bestanden) zwei Volljuristen (ca. fünf Jahre Studium und nochmal zwei Jahre Referendariat, ggf. Promotion und/oder LL.M.) vor, die beide mit zivilrechtlichem Schwerpunkt als Rechtsanwälte arbeiten. An einer gewissen Expertise mangelt es also höchstwahrscheinlich nicht.

2.Es handelt sich hier zum einen nicht um ein „Gesetz“, sondern um eine Norm der „Spielordnung“. Wann, wie und wo diese Spielordnung (und in logischer Konsequenz die einschlägige Norm) anzuwenden ist, war einer der Kernfragen. Unabhängig davon sind jur. Normen auszulegen, woraus wiederum jur. Meinungsverschiedenheiten entstehen (Streit ist übrigens Basis jeder wissenschaftlichen Auseinandersetzung). Dem Gericht vorzuwerfen, es habe ein „Urteil […] entgegen der Buchstaben des Gesetzes“ gefällt, ist vollkommen abwegig und zurückzuweisen.

3.Das Präsidium hat kein Urteil gefällt, sondern einen (politischen) Mehrheitsbeschluss gefasst.

4.Es ist nicht Aufgabe des DRV-Vorstandes oder -Präsidiums Urteile der Sport- und Schiedsgerichte zu kommentieren.

5.Es ist gängige Praxis, dass gerichtliche Entscheidungen teils erst Wochen bis Monate veröffentlicht werden, weil sie schriftliche ausgearbeitet werden müssen.

6.Die TotalRugby.de-Redaktion hat eine falsche Prognose abgegeben, was wahrscheinlich auf mangelnder Fachkompetenz basierte. Es wäre schlicht töricht, wenn die TR-Redaktion jetzt anfängt das Urteil, dessen Begründung noch nicht veröffentlicht worden ist, zu diskutieren oder gar in Frage zu stellen.
August 14, 2020

Ralf Theune said:

3663
Scheint ja fast obsolet
Nun tritt in diesem Jahr keiner von beiden in der BuLi an, aber, das ist eine andere Geschichte. Ich möchte als interessierter Neutraler (mit dreißig Jahren juristischer Berufserfahrung:))nur TR bitten, das Thema journalistisch weiter zu begleiten.
August 16, 2020

Frik Du Waal said:

4384
@Constantin:
Hallo Constantin, erstes zuerst: Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Ich will dir gerne in der gleichen Reihenfolge deiner Zahlen wieder antworten:

1. Die fachliche Kompetenz der Richter ist zweifellos, aber die habe ich auch nicht gezweifelt. Deine Antwort ist sicher richtig, aber nicht passend für meine Frage.

2. Wo ist der Unterschied? Wenn da steht "Keine Einigung zwischen den Ex-Partnern = beide in untere Liga", dann erwartet jeder dass das entweder erzwungen wird oder woanders zusätzlich etwas steht, das mehr Macht hat und die "Norm" oben schlägt. Kann ich mit 16 Spieler spielen und sagen "15 Spieler zu haben ist nicht Gesetz, sondern nur eine Norm"?

3. Da es sowieso overruled wurde ist der genaue Name dafür denke ich nichtrelevant. Aber danke für den Hinweis, ich versuche genauer zu schreiben.

4. Es ist ganz sicher Aufgabe eines Verbands die Mitglieder (die ihn zahlen) informieren! Egal durch wen im Verband. Website und Social Media von dem DRV informiert über viel, viel weniger wichtige Themen. Und bei so einem grossen Fall ist das plötzlich keine Aufgabe mehr? Come on, wirklich?

5. Es ist auch gängige Praxis dass die Presse darüber schreibt. Nicht alle Details. Aber das Prinzip der Entscheidung ("Angeklagter wird als unschuldig betrachtet, weil er ein Alibi präsentiert hat" oder "Schaden muss von Firma nicht bezahlt werden, weil zu lange Zeit vergangen ist") liest man in den Medien. totalrugby schreibt effektiv "Das ist das Urteil, wir wissen nicht woher, es ist uns aber auch egal". Ich persönlich finde das schade.

6. Das wäre nicht "töricht" (wieder ein neues altes Wort, danke ;-)), das wäre was eine freie Presse generell macht. Ich verstehe wenn die nichtberuflichen Journalisten dafür keine Zeit haben, aber ich würde mir mehr Informationen wünschen. Speziell wenn der DRV leider nicht informiert
August 16, 2020

Constantin Jung said:

4379
@Frik 2. Antwort
Hey Frik,

zu 2.:
Die Norm bedarf der Auslegung. Teleologisch kommt man z.B. zu einem völlig anderen Ergebnis als du. So könnte bspw. darauf abgestellt werden, dass gleichartige Interessen beider Parteien notwendig sind, um beiden einen Start in der jeweiligen Liga zu verwehren. Folglich hätte Odin einen Antrag auf Erteilung einer Spiellizenz für die 1. BuLi beantragen müssen. Ein alleiniges Veto-Recht ist aus der Norm zumindest nicht herauslesbar.

Des Weiteren kann die Frage aufgeworfen werden, ob die Spielordnung bei Lizenzverfahren überhaupt zur Anwendung kommt, oder ob ausschließlich die Lizenzordnung anzuwenden ist.

Zu 4.:
Es ist Aufgabe des Präsidiums und Vorstandes die Mitglieder zu informieren, das ist richtig. Wie soll dies aber vorliegend möglich sein, wenn noch keine schriftliche Entscheidung vorliegt?

Es ist darüber hinaus nicht Aufgabe des Präsidiums und Vorstandes Urteile des Schiedsgerichtes zu bewerten, zu kommentieren oder zu erläutern.

Zu 5. / 6.:
Wie soll TR qualitativ hochwertig über eine schiedsgerichtliche Entscheidung berichten, wenn weder eine Pressemitteilung des Schiedsgerichtes vorliegt noch eine schriftliche Entscheidung veröffentlicht worden ist?
August 17, 2020

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