Öffentlich zur Schau getragenerer Streit: Annullierte Vorstandswahl und Disput DRV/DRJ
Geschrieben von TotalRugby Team   
Montag, 8. April 2019

Image
Nachdem zuletzt sportliche Themen im deutschen Rugby im Vordergrund standen, wird nun abseits des Platzes mit harten Bandagen gekämpft.

Am heutigen Montag ist ein seit einigen Tagen in DRV-Kreisen schwelender Konflikt zu Tage getreten. Die wohl überraschendste Nachricht für die deutsche Rugby-Öffentlichkeit: Die Wahl des erst vor knapp drei Wochen eingesetzten Vorstands mit Kieran Lees und Benjamin Heine ist nach einem Schiedsgerichtsurteil nichtig. Der Verlierer bei diesem Konflikt, zumal da er über die sozialen Medien ausgetragen wurde: Das Image des deutschen Rugbys.

Schon seit vorgegangener Woche hatte ein Brief, adressiert an DRV-Präsident Stalker und signiert von den drei DRV-Präsidiums-Mitgliedern Romana Thielicke, Michael Schnellbach und Jens Poff, in Rugby-Kreisen die Runde gemacht. Darin war die Rede von akuten finanziellen Problemen des DRVs, die dringend adressiert werden müssten, was angesichts der 17-jährigen Amtszeit von Robin Stalker als Finanzvorstand von Adidas zu einigem Stirnrunzeln führte.

Darüber hinaus forderten die Unterzeichner unter anderem, dass die Vorstandswahl vom 17. März, bei der Kieran Lees und Benjamin Heine vom Präsidium als Vorstände bestimmt wurden, annulliert werde - dies wurde gleichzeitig auch beim DRV-Schiedsgerichts beantragt. Denn die Wahl, so die Begründung des DRJ, sei mit einfacher Mehrheit erfolgt und die DRF-Vorsitzende Anne Hoffmann habe sich, da persönlich nicht anwesend, vertreten lassen, was nicht regelkonform sei. Dazu bedürfe ein solcher bezahlter Posten einer gesicherten Finanzierung sowie einer ordentlichen Ausschreibung was jeweils nicht der Fall sei.

Das Schiedsgericht hat dem Einspruch, der im Namen der deutschen Rugby-Jugend erfolgt war, indes stattgegeben - die Wahl der beiden aktuellen Vorstände ist demnach nichtig. Nach Verbands-Regularien müssen derartige Urteile veröffentlich werden und dies war seitens des DRV nicht erfolgt.

Heute morgen dann der beispiellose Schritt an die Öffentlichkeit über die DRJ-Kanäle in den sozialen Medien, die den Disput offen zu Tage treten ließen. Der Verband ignoriere das Urteil und verschweige es obendrein, so der Vorwurf. Der DRV-Account auf Facebook hatte einen DRJ-Post zu diesem Vorgang geteilt, dieser Share wurde inzwischen aber wieder gelöscht. Das Schiedsgerichtsurteil wiederum, ist nunmehr aber auf der Webseite des DRV zu finden (Link).

In einem Facebook-Post vor wenigen Minuten folgten dann weitere Erläuterung durch den DRJ - darin auch, dass man sich darüber im Klaren sei, welche Folgen ein derart offen ausgetragener Konflikt für den DRV habe. Mit Blick auf Sponsoren und die Förderung aus öffentlicher Hand und nicht zuletzt auch die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit sind die heutigen Vorgänge für das deutsche Rugby eine denkbar schlechte Visitenkarte - hatten doch zuletzt sportliche Themen dominiert. 

Während die eine Konfliktpartei in die Offensive gegangen ist, war von DRV-Seite noch nichts zu hören. Wir bei TR haben bisher auf Anfrage noch keine Stellungnahme , genausowenig von den Unterzeichnern des Brandbriefs. Nachdem wir von beiden Seiten Rückmeldung erhalten haben, werden das Thema in den kommenden Tagen sicherlich noch ein Mal aufgreifen müssen.

Artikel empfehlen
Kommentare (2)add comment

Uli Byszio said:

887
Das sich mit der Finanzierung des DRV etwas aendern muss ist klar....
Mir wurde berichtet, dass die neuen Vorstände nur dann Geld bekommen, wenn sie SELBST auch die Mittel fuer die Finanzierung des DRV insgesamt (also alle Mittel die Notwendig sind fuer die Nationalmannschaften usw. UND deren Gehalt) per Sponsoren oder Mäzenen auftreiben. Schaffen sie es nicht, dieses Geld aufzutreiben, so soll ihre Arbeit ehrenamtlich und ohne Gehalt geleistet werden.
Macht fuer mich irgendwie Sinn. Deutschland gilt als eines der potentiell interessanten Rugbyentwicklungslaender. Wenn die Herren es schaffen um die 3 Mio. pro Jahr fuer den DRV gegen die zeitlich begrenzte Abgabe von Vermarktungsrechten aufzutreiben, so waere das SENSATIONELL. Schaffen Sie es nicht, kostet es auch nichts. Ist doch ok, oder ? Wo ich meine Infos her habe? Naja. Hat mich interessiert und da habe ich angerufen und die haben mir das so erzählt. Ich finde es gut und rechtskonform.
April 09, 2019

Ralf Theune said:

3663
Kurioses Urteil
Zwar kenne ich mich mit der internen Verbandsschiedsgerichtsbarkeit nicht aus, aber so rein formal betrachtet sieht das "Urteil" (gibt es Derartiges überhaupt im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes?)etwas merkwürdig aus, da nur eine Beteiligte bezeichnet ist, kein "Antragsgegner" und der Tenor von 1. bis 1. numeriert ist. Na, ja, eben ein Eilverfahren....
Was offenbar nach dem hiesigen Artikel wirklich dahinter steckt, wird leider überhaupt nicht angesprochen.
April 09, 2019

Kommentar schreiben
Du mußt angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.

busy
Letzte Aktualisierung ( Montag, 8. April 2019 )