BL-Lizenzen: Drittel der Bundesligisten startet mit Punktabzügen oder unter Vorbehalt in die Saison |
Geschrieben von TotalRugby Team | |||||||||||||||||||||||||||||||
Samstag, 22. August 2015 | |||||||||||||||||||||||||||||||
KOMMENTAR: Und täglich grüßt das Murmeltier: Seit Jahren das gleiche Chaos bei der Erteilung der Bundesliga-Lizenzen. Auch in diese Saison gelang es wieder nur knapp 70% der Rugby-Bundesligisten die ohnehin laschen Lizenzauflagen des Deutschen Rugby-Verbands zu erfüllen. In der Folge starten 15 von 44 mit Strafpunkten oder unter besonderen Auflagen in die erste Spielzeit unter dem vom Bundesligaausschusses erarbeiten neuen Spielsystems. Um den Saisonstart nicht zu verzögern hat das DRV-Präsidium, dennoch allen Vereinen der 1. und 2. Bundesliga die Spiellizenz für die Saison 2015/2016 erteilt. Allerdings könnten einige Vereine bei mangelhafter Nacherfüllung der Lizenzauflagen noch aus dem laufenden Wettbewerb genommen werden. Die chaotischen Auswirkungen einer solchen Entscheidung möchte man sich gar nicht erst ausmalen. Zumal die Bundesliga-Spielleiter ja jetzt schon Probleme haben den Bundesliga-Spielplan unter Kontrolle zu bekommen. In den sozialen Netzwerken ist man sich uneinig ob die Schuld für das Lizenz-Chaos beim Dachverband oder den Vereinen zu suchen ist. Fest steht aber: Eine solche Posse ist einer Bundesliga, egal in welcher Sportart, absolut unwürdig und es bedarf der Anstrengung aller Beteiligten, um das antiquierte Lizenzsystem zu modernisieren, einen neuen Überprüfungszeitpunkt zu finden und einen sinnvollen Strafenkatalog zu erarbeiten und diesen dann auch konsequent umzusetzen. Das von den Vereinen gewählte Präsidium des Deutschen Rugby-Verbands ist dabei in der Pflicht seine Vereine, insbesondere die im Aufbau befindlichen, effektiv zu fördern und zu unterstützen und die Vereine ihrerseits können nicht nur nach dem Status als Rugby-Bundesligist gieren, sondern es gilt dringend die Hausaufgaben zu erledigen und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Etablierung unserer Sportart in der hart umkämpften Deutschen Sportlandschaft zu leisten.
Folgende Vereine haben nur eine eingeschränkte bzw. vorläufige Lizenz erhalten:1. Bundesliga Nord/OstHamburger RC: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b der Lizenzordnung
1. Bundesliga Süd/WestTV Pforzheim: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4c der Lizenzordnung
2. Bundesliga NordHannover 78 II: vorläufige Lizenz, Aufforderung Schiedsrichter innerhalb von vier Wochen nachzumelden und die 1. Rate der Lizenzgebühren umgehend zu bezahlen TRV Braunschweig: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b der Lizenzordnung DRC Hannover: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung FT Adler Kiel: eingeschränkte und vorläufige Lizenz mit 2 Minuspunkten, da Kriterium 4a) der Lizenzordnung nicht erfüllt und Aufforderung an den Trainer zur Teilnahme an den nächsten DRV-Trainerlehrgängen
2. Bundesliga OstBerliner SC: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4c der Lizenzordnung USV Jena: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
2. Bundesliga SüdRC Rottweil: vorläufige Lizenz mit der Aufforderung an die Trainer zur Teilnahme an den nächsten DRV-Trainerlehrgängen Neckarsulmer SU: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung Heidelberger TV: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung
2. Bundesliga WestTGS Hausen: eingeschränkte Lizenz mit 2 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b der Lizenzordnung TuS Düsseldorf: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung TG Darmstadt: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung Eintracht Frankfurt: eingeschränkte Lizenz mit 4 Minuspunkten wegen Nichterfüllung von Kriterium 4b und 4c der Lizenzordnung Kommentare (17)
Tobias Quick said:
Mahmud Marachi said:
Tobias Quick said:
Jörg Becker said:
Mahmud Marachi said:
Alexander Kühn said:
Ingo Ringle said:
Peter Keller said:
Adrian Heber said:
Ingo Ringle said:
Mahmud Marachi said:
Ingo Ringle said:
Mahmud Marachi said:
DRV Pressemitteilung said:
Robert Martin said:
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Letzte Aktualisierung ( Sonntag, 23. August 2015 ) |