Anti Doping: Änderungen in der Verbotsliste 2010 Wada
Geschrieben von Susanne W.   
Montag, 14. Dezember 2009

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Eine der wichtigsten Änderungen für 2010 ist, dass die Substanz Pseudoephedrin wieder in die Verbotsliste aufgenommen worden ist.
Diese Substanz fällt in die Klasse S6 Stimulanzien und ist im Wettkampf verboten.

Pseudoephedrin ist z.b. in Aspirin Complex enthalten. Ein Grenzwert von 150µg/ml im Urin wird festgelegt, welcher in der Regel den therapeutischen Gebrauch von Pseudoephedrin ermöglichen soll.
Aber aufgrund von sehr unterschiedlichen individuellen Abbauzeiten rät die Nada jedoch vom Gebrauch von Pseudoephedrin-haltigen Produkten ab dem 01.01.2010 ab.
Die weitere wichtige Änderung ist die Umwandlung des Status von Salbutamol und Salmeterol, die in Klasse S3 Beta-2-Agonisten (z. b. Asthmasprays) fallen. Salbutamol und Salmeterol sind nicht mehr genehmigungspflichtig. Für die inhalative Anwendung genügt die Übersendung einer Erklärung zum Gebrauch an die NADA.
Salbutamol darf allerdings nur bis zu einer maximalen Dosis von 1600µg pro 24 h (je nach Präparat bis zu 8 Hübe bzw. bis zu 16 Hübe) angewandt werden.
Für höhere Dosierungen ist weiterhin die Erteilung einer medizinischen Ausnahmegenehmigung erforderlich.
Der Status der anderen Beta-2-Agonisten hat sich nicht geändert, hier gelten die in 2009 etablierten Regelungen weiter.

Die Substanz Sildenafil (Viagra) steht nicht auf der Liste 2010. Es werden von der Wada mehrere Studien gefördert, in denen untersucht wird, ob mit dem Mittel eine Erhöhung der Lungenkapazität auf großer Höhe zu erzielen ist.
Im Bereich der verbotenen Methoden; hier M2 Chemische und physikalische Manipulation: wurde der Gebrauch von inhalierbaren Sauerstoff nunmehr erlaubt.
Das Verbot von intravenösen Infusionen wurde im Wortlaut vereinfacht. Erlaubt sind Infusionen gemäß der Liste 2010 medizinisch notwendige Infusionen, die im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes oder während einer klinischen Untersuchung verabreicht wurden.
Synthetisch hergestellte Cannabinoide sind nun im Wortlaut unmissverständlich mit in die Klasse S8 Cannabinoide einbezogen und im Wettkampf nicht erlaubt.

Für die Verbotsliste 2010 gibt es noch weitere Änderungen. Leider steht von Seiten der NADA zurzeit noch keine deutsche Fassung der Verbotsliste zur Verfügung. Die englische Fassung der Verbotsliste und eine Zusammenfassung der Änderungen zum 01.01.2010 sind auf der Homepage des DRV und der NADA (www.nada-bonn.de) zu finden.
Susanne W. ;Anti Doping Beauftragte DRV

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Letzte Aktualisierung ( Montag, 14. Dezember 2009 )