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Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit (1 Leser) (1) Gast
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THEMA: Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit
#7339
Gerd Osterrid (Benutzer)
Jugend
Beiträge: 47
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Aw: Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit vor 12 Jahren, 1 Monat Karma: 1  
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#7347
Werner Cromm (Benutzer)
Junior
Beiträge: 143
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rugbyweb.de
Aw: Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit vor 12 Jahren, 1 Monat Karma: 14  
Matthias,

versuche mal den für ÖA beim HRC zuständigen zur Teilnahme zu bewegen.

Deren Webseite www.hrc-rugby.de ist nicht gerade das beste Aushängeschild.
Von insgesamt 29 Webseiten, also ohne den News, sind ganze 10 problembehaftet.

  • Bei 7 kommt ein lapidares "No post to display."

  • Der Spielplan der zweiten Herren ist veraltet.

  • Die abgeschnittene Darstellung der Wettbewerbe "2.Bundesliga/Nord" und "Verbandsliga Nord" geht doch gar nicht, oder?

  • Dazu kommt, dass das Impressum nur recht versteckt, und nicht über das auf jeder Seite befindliche "Kontakt", aufrufbar ist.

Da ist auf alle Fälle noch großes Verbesserungspotential.
 
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Letzte Änderung: 14.03.2012 00:34 von Werner.
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#7348
Matthias Hase (Benutzer)
Nationalspieler
Beiträge: 386
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Aw: Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit vor 12 Jahren, 1 Monat Karma: 5  
schön, dass dich der hrc interessiert und du sein angebot im weltweitewn netz nutzt.

zu deinem tipp: stell dir vor, der redaktionell zuständige mensch nimmt an dem seminar teil, er hält es sogar - das bin ich!

frage: wann warst du auf der neuen hrc-seite? bis heute ist sie nicht offiziell gelauncht worden, sondern es wurde dran gearbeitet.

punkt 1: einfach über die menüleiste scrollen und nicht klicken, dann steht dir das pralle rot-schwarze offen. unter "media" und "partner" wird der bug behoben, der entsteht, wenn man doch draufklickt. der technisch verantwortliche ist informiert. zumal ich lediglich beim anklicken von "partner" entsprechende mitteilung lese. unter "media" erscheinen trainingszeiten und news (was aber auch nicht sein soll)

punkt 2: der spielplan der verbandsliga nord (2. herren) ist der aktuelle spielplan der von der spilleitenden stelle übermittelt wurde.

punkt 3: stimmt, der technische beauftragte ist informiert. wird nachgebessert.

punkte 4: das impresseum ist, wie von dir bemerktt, über "verein" -> "kontakt" aufrufbar. muss nicht von jeder unterseite aufrufbar sein. faustregel: innerhalb von drei klicks sollen alle inhalte erreichbar sein. (kurze anmerkung, um das thema des threads zu bedienen: für alle, die auf facebook eine fanseite ihres vereins betreiben - unbedingt dort ein impressum anlegen!)

ansonsten: vielen dank für die hinweise. wir geben unser bestes und freuen uns über anregungen und kritik - denn wir machen die hrc-seite nicht für uns, sondern für die fans, partner und unterstützer der hamburger rc.
 
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Ich komme nicht in die Hölle, der Teufel hat Angst vor mir
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#7349
Matthias Hase (Benutzer)
Nationalspieler
Beiträge: 386
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Aw: Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit vor 12 Jahren, 1 Monat Karma: 5  
punkt 3 ist geändert. gute öa - umgehend auf die bedürfnisse der anspruchsgruppen (stake holder) reagiert ...
 
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Ich komme nicht in die Hölle, der Teufel hat Angst vor mir
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#7350
Werner Cromm (Benutzer)
Junior
Beiträge: 143
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rugbyweb.de
Aw: Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit vor 12 Jahren, 1 Monat Karma: 14  
Die URL der Seite wurde gestern von einem Matthias Hase in Facebook gepostet und somit weltweit publiziert. Dumm gelaufen?

Der "Spielplan Zweite Herren" weicht vom Wettbewerb "Verbandsliga Nord" ab. Letzterer wurde von rugbyweb.de übernommen und ist der aktuellste Stand. Die Übersicht der HRC Termine stehen dort übrigens auf www.rugbyweb.de/index.php?club=hrc.

Über die Definition der einfachen Erreichbarkeit mögen sich Juristen trefflich streiten. Nach einem Urteil aus 2006 ist die Aufruffolge "Kontakt" und von dort aus auf "Impressum" ausreichend. Ob man das Impressum auch unter "Verein" suchen darf weiß ich nicht. Für mich ist dieser Weg nicht sonderlich transparent.

Schön, dass ihr an einer ständigen Verbesserung arbeitet.
 
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Letzte Änderung: 14.03.2012 15:56 von Werner.
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#7351
nina corda (Benutzer)
Junior
Beiträge: 92
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Aw: Facebook-Gruppe Öffentlichkeitsarbeit vor 12 Jahren, 1 Monat Karma: 1  
II. Informationspflichten nach § 5 TMG

Die in § 5 TMG geregelten Informationen müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar auf der Internetseite präsent sein.

Diese Anforderungen werden erfüllt, wenn der Link, hinter dem sich die Informationen verbergen, so allgemein verständlich bezeichnet ist, dass Nutzer diese ohne großen Aufwand und Mühen finden können. Als Bezeichnungen haben sich „Impressum“ und „Kontakt“ (so: OLG München, Urteil vom 11.09.2003, Az.: 29 U 2681/2003) oder „Wir über uns“, „Anbieter“, „Verantwortlich im Sinne von § 5 TMG“ und „Anbieterkennung“ eingebürgert (vgl. Kaester/Tews, WRP 2002, 1011 [1016]).

Die Bezeichnung muss ferner an gut wahrnehmbarer Stelle, in der Sprache der Webseite, jederzeit auffindbar und gut lesbar sein. Entsprechend müssen die Hinweise ohne spezielle Hilfsprogramme oder Einstellungen des Rechners (kein JavaScript-Popup) lesbar sein. Nach diesen Anforderungen liegt zum Beispiel keine leichte Erkennbarkeit vor, wenn die Bezeichnung erst nach einem Scrollen auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird (so zumindest: OLG München, Urteil vom 12.02.2004, Az.: 29 U 4564/03).
 
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